Mitgliederrundschreiben Erhöhung des Mindestlohns_Stand 05.07.2022

Liebes VDB-Mitglied,


heute informieren wir über ein weiteres interessantes Thema.


Zum 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde. Dies hat der Bundestag am 3. Juni 2022 durch das „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ beschlossen – der Bundesrat billigte am 10. Juni 2022 das Gesetz abschließend. Über das Gesetzesvorhaben und die damit verbundene Kritik hatten wir Sie unter anderem mit unseren Rundschreiben GFLV Nr. 68/22 vom 3. Februar 2022, GFLV Nr. 113/22 vom 24. Februar 2022 sowie ARS Nr. 55/22 vom 29. April 2022 informiert.


Das Gesetz beinhaltet folgende wesentliche Regelungen:


• Die Geringfügigkeitsgrenze wird so definiert, dass sie einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen entspricht. Sie wird dementsprechend mit Anhebung des gesetzlichen
Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet.


• Zudem wird die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt.


• Bei den sog. Midijobs wird die Obergrenze des Übergangsbereichs von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden.


• Außerdem erfolgen Anpassungen bei der Beitragsbelastung des Arbeitgebers im Midijobbereich. Der Arbeitgeberbeitrag wird oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträge in Höhe von 28 Prozent angeglichen und gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen.

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Mitgliederrundschreiben Änderung der Coronavirus-Testverordnung

Liebes VDB-Mitglied,

heute informieren wir über ein weiteres interessantes Thema.

Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung veröffentlicht        

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Folgende Regelungen gelten ab dem heutigen 30.06.2022 für physiotherapeutische Praxen:

– Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 7 der Verordnung i.V.m. § 23 IfSG haben weiterhin asymptomatische Personen Anspruch darauf, getestet zu werden, wenn Sie in einer Praxis sonstiger humanmedizinischer Heilberufe tätig sind.

– § 6 Abs. 4 der Verordnung regelt die Anzahl der Tests, die erstattet werden können. Hier bleibt die Regelung bestehen, dass im Rahmen des einrichtungsbezogenen Testkonzepts bis zu 10 PoC-Antigen-Tests oder Antigen-Tests zur Eigenanwendung je in der Einrichtung tätigen Person pro Monat beschafft und genutzt werden können.

– Die Erstattung der Sachkosten der Beschafften Tests nimmt § 11 der Verordnung auf. Hier ist nun für die Beschafften Tests eine Pauschale von 2,50 Euro erstattungsfähig.

– Mitarbeiter, die in Pflegeheimen eingesetzt werden und nicht in der Praxis getestet werden, benötigen für einen kostenlosen Test in einem Testzentrum eine Bestätigung des Pflegeheims. Hier muss bestätigt werden, dass der Therapeut als Besucher in das Pflegeheim muss.

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Kooperation mit Lischka + medical GbR

Liebes VDB Mitglied,
heute möchten wir Sie über eine ganz besondere und neue Kooperation mit Lischka+medical GbR informieren.


Christian Lischka ist bereits seit mehreren Jahren selbst Mitglied im VDB und betreibt seit nunmehr 20 Jahren seine eigene Praxis. Dabei ist es ihm i mmer ein Bedürfnis, sich weiterzuentwickeln. Seine heutige Erfahrung sammelte er bei einer Vielzahl von Weiterbildungen, beruflichen Aktivitäten und Networking.


Die IGA Golf Academy hat für die PGA of Germany eine Seminarreihe entwickelt, welche Physiotherapeuten dabei unterstützen soll, die besonderen Bedürfnisse von Golfspielern zu erkennen und zu behandeln.


Wir, der VDB Landesverband NRW e.V., halten das Angebot für so gut, dass wir der Kooperation mit Lischka+medical GbR zugestimmt haben. Gerne bieten wir unseren Mitgliedern die Möglichkeit, sich auch in dem Bereich des Golfsports weiterzubilden.


Nachfolgend entnehmen Sie bitte alle wichtigen Informationen zu dem oben genannten Angebot.

Hier zur Einladung

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Online-Seminar Telemedizinische Leistungen, Telematikinfrastruktur & Blankoverordnung

Hier zu der Anmeldung

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Rezeptionskräfte-Online-Seminar

Hier zu den Terminen…

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