Mitgliederrundschreiben_Verlängerung der Corona-Regelungen in NRW bis 30. November 2022

Liebes VDB-Mitglied,

das Land NRW hat aktuell, die bisher bis zum 31. Oktober befristete Corona-Schutzverordnung und Corona-Test-und-Quarantäneverordnung mit der „Siebenundsechzigste Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2“ bis zum 30. November 2022 unverändert verlängert.

Das vollständige Rundschreiben lesen in unserem Mitgliederbereich.

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Downloadbereich

Liebes VDB-Mitglied,

wir haben für unsere Mitglieder einen Donwnloadbereich erstellt, in dem wir ab sofort interessante und wichtige Unterlagen, Downloads und Links zu Verfügung stellen.

Einen Musterarbeitsvertrag finden Sie in der ab 01.08.2022 gültigen Fassung nun im Mitgliederbereich unter Download hier.

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Einladung Mitgliederversammlung

Liebes VDB-Mitglied,

gerne laden wir Sie zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung ein.

Die vollständige Einladung lesen Sie in unserem Mitgliederbereich.

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Mitgliederrundschreiben COVID-ArbSchV, Verg. DGVU, COVID Schutzmaßn., Impfstatus_Stand 16.09.22

Liebes VDB-Mitglied,

heute informieren wir über eine Reihe weiterer interessanten Themen.

  1. Bundeskabinett beschließt neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
  2. Einigung zur Vergütungserhöhung DGUV
  3. Corona-Schutzmaßnahmen für den Winter – Maskenpflicht für Patienten und Besucher
  4. „Vollständig geimpft“: Ab dem 01. Oktober 2022 drei Impfungen nötig……

Das vollständige Rundschreiben lesen in unserem Mitgliederbereich.

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Mitgliederrundschreiben_Abrechnung der Hygienepauschale nach dem 30.06.2022_Stand 18.08.2022

Liebes VDB-Mitglied,

heute haben wir die Information vom GKV Spitzenverband erhalten, dass die Hygienepauschale noch immer nach dem 30.06.2022 abgerechnet wird. Nachfolgend finden Sie das Schreiben vom 17.08.2022, mit der bitte um Kenntnisnahme und Umsetzung.

Zugelassene Leistungserbringer konnten nach Maßgabe der zum 01.04.2021 in Kraft getretenen Hygienepauschaleverordnung (HygPV) auch über den 30.06.2021 hinaus bis zum Datum der in der HygPV festgelegten Frist (bis zum 30.06.2022) einen pauschalen Ausgleich für erhöhte Hygienemaßnahmen (Mundschutz etc.) in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen. Zuvor war eine Abrechnung aufgrund von § 2 Absatz 7 der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzVO) bzw. auf Basis der HygPV im Zeitraum 05.05.2020 bis 30.06.2021 möglich. Für den pauschalen Ausgleich war ausschließlich die Positionsnummer X9944 für alle Heilmittelbereiche zu verwenden……

Lesen Sie das ganze Rundschreiben in unserem Mitgliederbereich.

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