Mitgliederrundschreiben_Abrechnung der Hygienepauschale nach dem 30.06.2022_Stand 18.08.2022

Liebes VDB-Mitglied,

heute haben wir die Information vom GKV Spitzenverband erhalten, dass die Hygienepauschale noch immer nach dem 30.06.2022 abgerechnet wird. Nachfolgend finden Sie das Schreiben vom 17.08.2022, mit der bitte um Kenntnisnahme und Umsetzung.

Zugelassene Leistungserbringer konnten nach Maßgabe der zum 01.04.2021 in Kraft getretenen Hygienepauschaleverordnung (HygPV) auch über den 30.06.2021 hinaus bis zum Datum der in der HygPV festgelegten Frist (bis zum 30.06.2022) einen pauschalen Ausgleich für erhöhte Hygienemaßnahmen (Mundschutz etc.) in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen. Zuvor war eine Abrechnung aufgrund von § 2 Absatz 7 der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzVO) bzw. auf Basis der HygPV im Zeitraum 05.05.2020 bis 30.06.2021 möglich. Für den pauschalen Ausgleich war ausschließlich die Positionsnummer X9944 für alle Heilmittelbereiche zu verwenden……

Lesen Sie das ganze Rundschreiben in unserem Mitgliederbereich.

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://lv-nrw.vdb-physiotherapieverband.de/?p=8357

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.