Fortbildungsangebote des LV NRW
Rezeptionskräfte Seminar 2023
Hier geht es zu den Terminen und der Einladung
Seminar zur Erlangung der Erlaubnis, die Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie selbständig auszuüben“ gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.2009, gem. den Bestimmungen des MGEPA NRW (Mindestalter 25 Jahre, mind. 4 Jahre Berufserfahrung).
Wir bitten die Interessenten aus anderen Bundesländern (außer NRW) sich vor Anmeldung mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen.
Termine:
- Fr. 02.11.2018 von 10.00 bis 19.00 Uhr
- Sa. 03.11.2018 von 10.00 bis 19.00 Uhr
- So. 04.11.2018 von 10.00 bis 19.00 Uhr
- Fr. 30.11.2018 von 10.00 bis 19.00 Uhr
- Sa. 01.12.2018 von 10.00 bis 19.00 Uhr
- So. 02.12.2018 von 10.00 bis 19.00 Uhr – anschl. Überprüfung
Lehrgangsort:
Rohrmeisterei Schwerte
Ruhrstraße 20
58239 Schwerte
Internetseite der Rohrmeisterei
Hinweis zur Parksituation: Parkmöglichkeiten befinden sich kostenfrei direkt am Lehrgangsort.
Gebühr:
- € 600,00 für Mitglieder *
- € 800,00 für Nichtmitglieder
* Für die angestellten Physiotherapeuten unserer Mitglieder gilt die reduzierte Gebühr von € 600,00.
Die Kursgebühr beinhaltet: Skripte und Verpflegung.
Teilernehmeranzahl
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Mindestteilnehmerzahl: 22
Ausbildungs-/Überprüfungsinhalt:
Entsprechend des Kriterienkataloges aus dem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 21.11.2012, abgestimmt mit dem Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Fortbildungspunkte
Fortbildungsstunden: 60 UE
= 50 Fortbildungspunkte
Referenten:
- Christoph Geister (FA für physikalische und rehabilitative Medizin, Sportmedizin, Chirotherapie)
- Klaus Blum (FA für Allgemeinmedizin – Palliativmedizin)
- Christian Bill (Rechtsanwalt)
- Wilfried Hofmann (Heilpraktiker Physiotherapie)
Heilpraktiker für Physiotherapie – Ihre Vorteile
Behandlungsmöglichkeit ohne Verordnung:
Die vom Gesundheitsamt erteilte Erlaubnis zur Führung des Titels „Heilpraktiker für Physiotherapie“ ermöglicht Ihnen auch ohne ärztliche Verordnung Ihre Patienten zu behandeln sowie eigenverantwortlich Diagnosen zu erstellen.
Eine auf die aktuellen Beschwerden Ihrer Patienten bezogene, individuelle Therapie wird ohne den häufig verordnungsbedingten Zeitverzug möglich. Somit wird wertvolle Zeit gespart, welche der Behandlung und somit Ihren Patienten zugutekommt.
Da der Heilpraktiker für Physiotherapie grundsätzlich selbständig eine Diagnose und die entsprechende Behandlung durchführen darf, sind Sie als Praxisinhaber rechtlich abgesichert
z. B. bei Anschlussbehandlungen und bei der Durchführung von Behandlungen ohne Verordnungen.
Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UstG (siehe Anlage):
Gemäß den Informationen des Bundesministeriums für Finanzen vom 19.06.2012 sind die Leistungen umsatzsteuerbefreit, die im Rahmen der Ausübung als Heilpraktiker erbracht werden.
Heilberufliche Leistungen sind nur steuerfrei, wenn bei der Tätigkeit ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht.
Leistungen, die zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörung bei Menschen vorgenommen werden, sind umsatzsteuerbefreit. Bei heilberuflichen Leistungen muss ein therapeutisches Ziel im Vordergrund stehen.
Insofern besteht für die Betriebe die Möglichkeit, die Leistungen, welche bisher nicht als heilkundliche Tätigkeiten erbracht wurden, in die Steuerbefreiung zu überführen.
Nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung fallen:
Wellnessbehandlungen und Trainingseinheiten, die den Anschein haben, mit der Leistung eines Fitnesszentrums identisch zu sein.
Beispiel:
Im Bereich KG-Gerät werden 10-Karten und / oder über eine Monatsgebühr Leistungen erbracht. Diese fallen nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung.
Anmeldung und weitere Informationen: Einladung & Anmeldeformular