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Leistung

Wie sehen die Behandlungen aus, wie viel Zeit soll man aufwenden und was kann man dafür tun, dass man effizient und gut behandelt?

Der Bundeseinheitliche Rahmenvertrag zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen und den Spitzenorganisationen der Berufsverbände (u.a. VDB Physiotherapieverband) enthalten die Grundregeln für die Zusammenarbeit der Leistungserbringer mit den Krankenkassen und die Regeln für die effektive und wirtschaftliche Leistungserbringung. In ihrer Anlage 1 „Leistungsbeschreibung Physiotherapie“ werden alle Behandlungen, die bei den Krankenkassen abgerechnet werden können, detailliert beschrieben.
Der Rahmenvertrag enthält auch die Regeln über die Sicherung der Qualität der Leistung der einzeln zugelassenen Praxis durch Pflichtfortbildungen des zugelassenen Leistungserbringers (Anlage 4 – Fortbildung).

Hier stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung:

Bundeseinheitlicher Rahmenvertrag ab 01.08.2021

Leistungsbeschreibung Anlagen 1

Regelungen über die Pflichtfortbildungen Anlage 4

Der Rahmenvertrag, die Leistungsbeschreibung und die Regelungen über die Pflichtfortbildung klären nicht alle Fragen, die rund um das Thema Leistungserbringung, Qualitätssicherung und Fortbildung entstehen können.

In der Berufspraxis des Selbständigen kommen immer wieder neue Fragen und Problemstellungen auf. Der VDB-Physiotherapieverband LV NRW unterstützt seine Mitglieder deshalb täglich aufs Neue – zuverlässig und schnell. Wenn Sie selbständig sind oder es werden wollen, werden Sie Mitglied und bauen Sie auf die Unterstützung durch uns. Werden Sie Teil unserer starken kollegialen Gemeinschaft.

Für weitergehende Informationen rufen Sie einfach unsere Geschäftsstelle an.

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://lv-nrw.vdb-physiotherapieverband.de/?page_id=18

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