Mitgliederrundschreiben Erhöhung des Mindestlohns_Stand 05.07.2022

Liebes VDB-Mitglied,


heute informieren wir über ein weiteres interessantes Thema.


Zum 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde. Dies hat der Bundestag am 3. Juni 2022 durch das „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ beschlossen – der Bundesrat billigte am 10. Juni 2022 das Gesetz abschließend. Über das Gesetzesvorhaben und die damit verbundene Kritik hatten wir Sie unter anderem mit unseren Rundschreiben GFLV Nr. 68/22 vom 3. Februar 2022, GFLV Nr. 113/22 vom 24. Februar 2022 sowie ARS Nr. 55/22 vom 29. April 2022 informiert.


Das Gesetz beinhaltet folgende wesentliche Regelungen:


• Die Geringfügigkeitsgrenze wird so definiert, dass sie einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen entspricht. Sie wird dementsprechend mit Anhebung des gesetzlichen
Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet.


• Zudem wird die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt.


• Bei den sog. Midijobs wird die Obergrenze des Übergangsbereichs von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden.


• Außerdem erfolgen Anpassungen bei der Beitragsbelastung des Arbeitgebers im Midijobbereich. Der Arbeitgeberbeitrag wird oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträge in Höhe von 28 Prozent angeglichen und gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen.

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