Mitgliederrundschreiben Vergütung/Kürzungen der Lymphdrainage Behandlung einer Extremität_Stand 07.07.2022

Liebes VDB-Mitglied,

heute informieren wir über ein weiteres interessantes Thema.

In der letzten Zeit häufen sich die Meldungen von Mitgliedern über die Absetzungen bei der Lymphdrainage.

Die Absetzung ist in der Regel bei der Lymphdrainage von einer Extremität, bei denen der Arzt 45 min. verordnet hat, und der Leistungserbringer in diesem Fall die

  • X0201 Manuelle Lymphdrainage MLD – 45 Minuten

berechnet.

Die Krankenkassen kürzen die Vergütungen auf die

  • X0205 Manuelle Lymphdrainage MLD – 30 Minuten.

Das Vorgehen der Krankenkassen ist gemäß Heilmittelrichtlinie und Bundesrahmenvertrag so auch korrekt.

In der Heilmittelrichtlinie sowie in der Leistungsbeschreibung ist definiert das bei der

– Behandlung eines Armes oder Beines oder

– Behandlung des Kopfes oder

– Behandlung des Bauches oder

– Behandlung der Wirbelsäule oder eines Wirbelsäulenabschnittes.

nur die X0205 Manuelle Lymphdrainage MLD – 30 Minuten berechnet werden kann und vergütet wird.

Wir bitten Sie dies bei der Rezeptannahme, Behandlung und Abrechnung zu berücksichtigen!

Die Verantwortlichen des VDB-Physiotherapieverbandes haben sich dem Problem angenommen und versuchen bereits, eine Klärung dieses Problems für die Mitglieder beim GKV-Spitzenverband herbeizuführen.

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