Blankoverordnungen starten für Ergotherapien

Mit dem Inkrafttreten des Vertrages zur Blankoverordnung am 01. April 2024 werden Ergotherapeutinnen und –therapeuten als erster Heilmittelbereich die Versicherten in Form der sogenannten erweiterten Versorgungsverantwortung behandeln können.

Bei der Blankoverordnung stellen Ärztinnen und Ärzte zwar nach wie vor die Diagnose, verordnen aber kein konkretes Heilmittel mehr. Über dieses sowie die Anzahl und Frequenz entscheiden die Heilmittelerbringenden, die die Therapie damit flexibler gestalten können.

Für Physiotherapeutinnen und -therapeuten gibt es hierzu Verhandlungen, aber noch keine belastbaren Aussagen. Wir werden daher an dieser Stelle erneut darüber berichten, wenn es etwas zu berichten gibt.

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