Corona-Hilfen der Bundesregierung: Schlussabrechnung und Fristverlängerung

Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am 31. Oktober 2023, mit möglicher Fristverlängerung bis zum 31. März 2024.

Unternehmen, die Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfe erhalten haben, mussten eine Schlussabrechnung einreichen.

Für die Corona-Soforthilfe 2020 ist eine Überprüfung des Liquiditätsengpasses erforderlich, die von den Bundesländern durchgeführt wird.

[Weitergehende Informationen] https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/Home/home.html

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