Wichtige Änderungen und Neuregelungen

Liebe Mitglieder und liebe Mitgliederinnen des VDB Physiotherapieverbandes LV NRW,

zum Jahreswechsel 2024 stehen einige wichtige Änderungen und Neuregelungen an, die es zu beachten gilt:

Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze:

Der Mindestlohn steigt auf 12,41 €.

Die Geringfügigkeitsgrenze wird auf 538 € angehoben.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz:

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert die Rekrutierung von Nicht-EU-Bürgern.

Kinderkrankengeld:

Ansprüche auf Kinderkrankengeld werden erhöht.

Elternteile können in den Jahren 2024 und 2025;

15 statt 10 Arbeitstage pro Kind Kinderkrankengeld beziehen.

Alleinerziehende erhalten 30 Arbeitstage statt bisher 20.

Bei fehlender Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber übernimmt die Krankenkasse das Kinderkrankengeld.

Juristischer Ausblick auf 2024:

Arbeitsverträge und Formerleichterungen:

Es könnten Formerleichterungen für Arbeitsverträge eingeführt werden.

Vereinfachungen bezüglich des Nachweises der wesentlichen Vertragsbedingungen sind geplant.

Arbeitszeugnisse sollen zukünftig auch digital signiert werden können.

Arbeitszeiterfassung:

Ein nationales Gesetz zur Arbeitszeiterfassung ist in Arbeit.

Das Bundesarbeitsgericht betont die Erfassung von Arbeitszeiten, nicht nur Überstunden.

Geburt eines Kindes – Familienstartzeitgesetz:

Ein erster Entwurf des Familienstartzeitgesetzes enthält eine zweiwöchige Freistellung für den zweiten Elternteil.

Alleinerziehende können eine andere Person benennen, die diesen Sonderurlaub erhalten soll.

Bleiben Sie informiert und starten Sie gut vorbereitet ins neue Jahr!

Mit freundlichen Grüßen,

André Laufer

Vorsitzender VDB Physiotherapieverband LV NRW

Mitgied des Bundesvorstand VDB Physiotherapieverband

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://lv-nrw.vdb-physiotherapieverband.de/?p=8740

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.