Die bundeseinheitlichen Zuzahlungen wurden angepasst. Die neuen Preise gelten einmal vom 01.01.2023 – 28.02.2023 und dann ab 01.03.2023. Dabei ist es wichtig, zu berücksichtigen, wann die neuen Preise abgerechnet werden dürfen. Dazu haben wir Ihnen ein Rundschreiben am 27.12.2022 geschickt.
Sie haben das Rundschreiben nicht erhalten? Dann schauen Sie in unserem Mitgliederbereich vorbei, dort können Sie alle Rundschreiben nachlesen. In dem Bereich finden Sie auch die aktuellen Zuzahlungslisten unter Vergütungsvereinbarungen.