Mitgliederrundschreiben Muss sich mein Mitarbeiter boostern lassen_Stand-27.07.2022.pdf

Liebes VDB-Mitglied,

langsam neigt sich der Sommer dem Ende zu und man beschäftigt sich wieder vermehrt mit dem Thema Coronavirus. Es bleibt einem auch nichts anderes übrig, denn die Medien berichten ununterbrochen von der Corona-Sommerwelle.

Wie ist es eigentlich mit den eigenen Mitarbeitern, sind alle wie vorgeschrieben geimpft, wie lange gelten die Impfungen, müssen meine Mitarbeiter sich boostern lassen? All diese Fragen stellen sich nun wieder Tausende von Praxisinhabern. Nachdem der Status jedes Mitarbeiters geklärt ist, bleibt die Frage bei der boosterung offen. Wir haben uns das mal genauer angeguckt und können Folgendes dazu sagen.

In dem aktuellen Infektionsschutzgesetz IfSG §22a Impf- Genesenen und Testnachweis bei COVID-19 steht als vollständig geimpfte Person gelte ich, wenn ich drei Einzelimpfungen nachweisen kann. Diese Definition gilt ab 01.10.2022.

Eine Ausnahme ist nur dann gültig, wenn die Person mit dem Virus infiziert war und das mit einem offiziellen Dokument (Antigen-Test, PCR-Test, etc.) nachweisen kann. Eine Einzelimpfung mit anschließender Infektion ist somit bis zum 30.09.2022 nach aktueller Rechtsprechung gültig.

Folgende Varianten gibt es zurzeit:

  • Drei Einzelimpfungen ab 01.10.2022
  • Zwei Einzelimpfungen bis 30.09.2022
  • Eine Einzelimpfung mit anschließender Infektion bis 30.09.2022 mit entsprechendem Nachweis!

Praxisempfehlung:

Wir können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht sagen, wie die Gesundheitsämter ab 01.10.2022 in diese Sache vorgehen werden. Ebenso wenig können wir gerade eine Aussage treffen, wie es mit den abgelaufenen Impfzertifikaten aussieht. Wir müssen abwarten, wie sich der Herbst entwickelt und ob die Bundesregierung die entsprechenden Gesetzte ändert / anpasst.

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