Hygienepauschale für GKV Patienten soll bis 31. März verlängert werden

Das Bundesministerium für Gesundheit hat jüngst den Referentenentwurf „Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ vorgelegt. Der wesentliche Inhalt des Entwurfes regelt die Abrechnungsmöglichkeit der Hygienepauschale für Heilmittelerbringer bis zum 31. März 2021.

Die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung bestimmt die pauschale Abgeltung der Kosten erhöhter Hygieneaufwendungen für Heilmittelerbringer in der aktuellen Pandemie. Für jede abgerechnete Heilmittelverordnung vergüteten die gesetzlichen Krankenkassen eine Pauschale von 1,50 Euro bis zum 31. Dezember 2020. Diese Abrechnungsmöglichkeit soll fortgeführt werden und nach Inkrafttreten rückwirkend zum 1. Januar 2021 gelten.

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