Eilmeldung

Soeben informierten die Krankenkassen und der GKV Spitzenverband über Empfehlungen für bürokratische Entlastungen infolge der Verschiebung der Heilmittelrichtlinie.

  1. Die geregelte Unterbrechungsfrist von 14 Tagen wird für alle Verordnungen, die bis zum 31.12.2020 abgerechnet werden nicht geprüft.
  2. Änderungen an nicht richtlinienkonform ausgestellte Verordnungen können die Therapeuten bis zum 31.12. 2020 selbst ändern.
  1. Die Hygienepauschale von 1,50 wird bis zum 31.12 verlängert.
  2. Der Genehmigungsverzicht wird für alle ab 01.10.2020 ausgestellten Verordnungen empfohlen. (Kann auch nur „empfohlen“ werden, da die einzelnen Krankenkassen dies selbst bestimmen müssen. Bitte erfragen sie bei der einzelnen Krankenkasse, die vorher einen Genehmigungsvorbehalt hatte, vor Beginn der Behandlung nach!)
  3. Für Versicherte der Gruppe A der Postbeamtenkrankenkasse wird die Hygienepauschale ebenfalls bis zum
    31.12.2020 verlängert.
    Es gilt die Hygienepauschale (Pos. Nr X9944) in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung für Versicherte der
    Gruppe A.

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