Ab dem 10. Juli können kleine und mittelständische Betriebe, Soloselbständige und Freiberufler eine Überbrückungshilfe beantragen. Der Zuschuss gehört zum Konjunkturpaketdes Bundes, gilt als weitere Liquiditätshilfe und muss nicht zurückgezahlt werden. Die finanzielle Hilfe soll die wirtschaftliche Existenz von betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberuflern sichern.
Alle Infos im Detail hier: https://vdb-physio.de/2020/07/09/ueberbrueckungshilfe/